Name Dekanat, Propstei, Zentrum, XY

Angebote und Themen

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    AngeboteÜbersicht
    Menümobile menu

    Kernwaffenverbotsvertrag 22. Januar 2021

    Guido SchiekFlagge hissen gegen Atomwaffen

    Am 22. Januar ist der "Vertrag über das Verbot von Kernwaffen" in Kraft getreten. Deutschland lehnt diesen bisher jedoch ab. Unter dem Titel "Atomwaffen sind verboten" gab es eine virtuelle Podiumsdiskussion am Vorabend mit Oberbürgermeister Jochen Partsch (Video-Gruß), Dekanin Ulrike Schmidt-Hesse, Regina Hagen (Friedensforum) und Elisabeth Saar (ICAN).

    Atomwaffen sind verboten – Hintergründe, Konsequenzen und wie es weitergehen kann
    Eine virtuelle Podiumsdiskussion per Zoom/YouTube (21.01.2021)


    „Atomwaffen sind verboten – Hintergründe, Konsequenzen und wie es weitergehen kann" ist das Thema einer virtuellen Podiumsdiskussion, die am Donnerstag, 21. Januar, stattgefunden hat. Dazu luden das Darmstädter Friedensforum und das Evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt gemeinsam ein. Diese kann weiterhin unter

    https://youtu.be/kbo1gwWqW34

    angeschaut werden.

    Dabei waren Oberbürgermeister Jochen Partsch mit einem Videogruß, Dekanin Ulrike Schmidt-Hesse, Regina Hagen vom Friedensforum und der Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« sowie Elisabeth Saar von der „International Campaign to Abolish Nuclear Weapons“ (ICAN). Anlass war das Inkrafttreten des neuen völkerrechtlichen "Vertrags über das Verbot von Kernwaffen" am 22. Januar. Deutschland lehnt diesen bisher ab und und hält an der nuklearen Teilhabe fest. „Wir sagen: Deutschland muss dem Vertrag rasch beitreten – und  wir feiern das Inkrafttreten des Vertrags“, so die Veranstalter.

    Am Freitag, 22. Januar, um 12.30 Uhr, zeigte Oberbürgermeister Jochen Partsch mit Dekanin Ulrike Schmidt-Hesse, Regina Hagen und weiteren Mitgliedern des Darmstädter Friedensforums Flagge für eine atomwaffenfreie Welt und hisste auf dem Luisenplatz (vor der Sparkasse) die »Mayors for Peace«-Flagge. Dabei forderten die Beteiligten, dass Deutschland dem neuen Verbotsvertrag beitreten soll.

    Statement „Atomwaffen sind verboten“ von Dekanin Ulrike Schmidt-Hesse, 19.01.2021

    Ich freue mich sehr über die Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags und das Inkrafttreten des Vertrags am 22.1..

    Gewalt zu überwinden, das gehört zum Christsein dazu. Ich bin seit langem in Friedensfragen engagiert und mir ist es auch persönlich wichtig zu betonen: Atomwaffen sind ethisch nicht zu rechtfertigen. Der Verbotsvertrag ist ein wichtiger Schritt zu einer atomwaffenfreien Welt.

    Die Ratifizierung zeigt, dass die Mehrheit der Staatengemeinschaft den Besitz und die Drohung mit Atomwaffen entschieden ablehnt. Ich stimme dem Friedensbeauftragte der EKD, Renke Brahms zu,  der anlässlich der Unterschrift durch Honduras betonte: „Das Ziel ist Global Zero, eine Welt ohne Atomwaffen… Nach der völkerrechtlichen Ächtung von biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen ist die internationale Ächtung von Atomwaffen längst überfällig.“

    Die völkerrechtliche Anerkennung des Internationalen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen ist auch das Verdienst der Friedensbewegung. Ohne das jahrzehntelange Engagement vieler Menschen weltweit und ohne die Initiative der internationalen Kampagne ICAN hätte es diesen Vertrag wohl nicht gegeben. Und dafür hat ICAN  2017 auch zurecht den Friedensnobelpreis erhalten. Und ich bin froh, dass das Darmstädter Friedensbündnis das Thema Atomwaffenverbot mit großer Kompetenz und Beharrlichkeit verfolgt.

    Die Synode der EKHN hat am 28. November 2019 eine Stellungnahme zu aktuellen Friedensthemen verabschiedet. Darin wurde folgenden Satz einstimmig und unter großem Applaus angenommen:
     „Atomwaffen sind Massenvernichtungsmittel. Ihre Herstellung, Bereitstellung und ihr Einsatz sind zu ächten. Wir, Kirchensynode und Kirchenleitung der EKHN, fordern die Bundesrepublik Deutschland auf, den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen (UN) zu unterzeichnen.“

    Eine Woche zuvor hatte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) am 20.11.2019 beschlossen: „Wir fordern, dass die Bundesregierung konkrete Schritte einleitet, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen und zu ratifizieren…“  Angesichts einer mangelnden nuklearen Abrüstung, der Modernisierung und auch der Verbreitung von Atomwaffen kann der Vertrag den notwenigen Druck aufbauen, dass diese Waffen endlich aus der Welt verbannt werden, so Renke Brahms. Der Atomwaffenverbotsvertrag könnte auch den Auftakt bilden für Gespräche der Nuklearmächte über nukleare Abrüstung.

    Damit überwindet die EKHN die 1959 formulierten „Heidelberger Thesen“ der EKD, die „die Beteiligung an dem Versuch, durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern, als eine heute noch mögliche christliche Handlungsweise“ anerkannten.
    Damit konkretisiert die EKHN die 2007 formulierte Position der EKD, dass „die Drohung mit Nuklearwaffen“ nicht mehr „als Mittel legitimer Selbstverteidigung“ betrachtet werden könne.
    Die EKHN nähert sich nun der Haltung des Reformierten Bundes an, der 1982 in seinem „Bekenntnis zu Jesus Christus und die Friedensverantwortung der Kirche“ den status confessionis gegen die atomaren Massenvernichtungsmittel erklärte.

    Die EKHN nimmt die Anstöße der DDR-Kirchen aus der Ökumenischen Versammlung Dresden-Magdeburg-Dresden (1989 Absage an „Geist, Logik und Praxis der auf Massenvernichtungsmitteln gegründeten Abschreckung“) auf, die in den 70er und 80er Jahren in der Ökumenischen Friedensdekade, die wir in West- und Ostdeutschland jedes Jahr im November unter dem biblischen Motto „Schwerter zu Pflugscharen“ begehen, viele Menschen zum Protest ermutigt haben. Und sie schließt sich der internationalen Ökumene an, die in den Erklärungen der Vollversammlungen des Ökumenischen Rates der Kirchen in Vancouver/Kanada (1983) und Busan/Republik Korea (2013) sowie auf der Internationalen Friedenskonvokation 2011 in Kingston/Jamaica ähnlich formulierte.

    Ich erinnere mich an Begegnungen mit Überlebenden der Atombombenabwürfe in Japan, die vom Grauen berichteten, das sie als Kinder in Hiroshima und Nagasaki miterlebten und von den gravierenden Langzeitfolgen der radioaktiven Strahlung für die Überlebenden. Es muss gelten: Nie wieder!

    Atomwaffen sind ethisch nicht zu rechtfertigen.

    Die Friedensbewegung, auch die evangelisch und ökumenisch orientierten Initiativen, sowie die breite kritische Öffentlichkeit haben auf eine derartig klare Aussage zur Frage der Atomwaffen gehofft. Sie sehen sich in ihren Bemühungen gestärkt, z.B. in der Forderung nach Abzug der Atomwaffen aus Büchel in Rheinland-Pfalz.

    Ein Beispiel kirchlichen Engagements in der Region:
    Dreimal fand seit 2017 jährlich ein kirchlicher Aktionstag in Büchel statt. Das Friedenspfarramt der EKHN organsierte in Kooperation mit der katholischen Friedensbewegung Pax Christi jährlich einen Bus zum Aktionstag. Der vierte Kirchliche Aktionstag ist für den 3. Juli 2021 vor dem Eingangstor zum Fliegerhorst Büchel geplant.

    Wir arbeiten in unserer Kirche daran, „Kirche des gerechten Friedens“ zu werden. Kirchliches Friedenshandeln fördert einen Umgang mit Konflikten, der die Menschenwürde schützt, Gerechtigkeit ermöglicht und nachhaltig der Schöpfung dient.

    Das Leitbild des gerechten Frieden kann dabei helfen. Gerechter Friede umfasst:
    • Vermeidung von Gewalt und Bedrohung sowie Schutz vor Gewalt,
    • Förderung von Freiheit
    • Anerkennung religiöser, kultureller und geschlechtlicher Vielfalt
    • und Abbau von Not und Ungerechtigkeit.

    Die Frage, wie die Arbeit weitergehen kann, werden wir im virtuellen Podium am Donnerstagabend diskutieren.

    Die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik sollte aufhören, den Atomwaffenverbots-Vertrag zu ignorieren. Deutschland darf nicht länger abseits stehen, sondern soll dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten.

    Ich möchte zum Schluss noch einmal bekräftigen:
    Atomwaffen sind Massenvernichtungsmittel. Ihre Herstellung, Bereitstellung und ihr Einsatz sind zu ächten. Wir fordern die Bundesrepublik Deutschland auf, den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen (UN) zu unterzeichnen.

    Pressemitteilung der Stadt Darmstadt, 19.01.2021
    Oberbürgermeister Jochen Partsch begrüßt im Namen der ‚Mayors for Peace‘ Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages am 22. Januar 2021 / „Historischer Moment für die Friedens-, Abrüstungs- und Anti-Atomkraft-Bewegung und wichtiger Meilenstein auf dem Weg in eine Welt ohne Atomwaffen“

    Oberbürgermeister Jochen Partsch hat gemeinsam mit den ‚Mayors for Peace‘ das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages am 22. Januar 2021 begrüßt. An diesem Tag erlangt der von den Vereinten Nationen im Jahr 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag offizielle Gültigkeit. Atomwaffen sind ab jetzt völkerrechtlich geächtet und verboten. Am heutigen Dienstag, 19. Januar, hat OB Partsch daher noch einmal gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Darmstädter Friedensforums und Evangelischen Dekanats die Inhalte des Vertrags und die Ziele der Organisation vorgestellt, um das für die friedliche Koexistenz der Völker wichtige Thema Atomare Abrüstung in den Mittelpunkt zu stellen und dafür zu werben. Zusätzlich wird der OB dann am 22. Januar um 12.30 Uhr wie in den vergangenen Jahren die Flagge der ‚Mayors for Peace‘ auf dem Luisenplatz hissen.

    „Der 22. Januar ist ein historischer Tag für die Friedens-, Abrüstungs- und Anti-Atomkraft-Bewegungen auf der ganzen Welt“, erklärt dazu Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Als Mitglied der Mayors for Peace begrüßen wir ausdrücklich das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages. Er ist ein Meilenstein auf dem Weg zu Global Zero, einer Welt ohne Atomwaffen. Denn die humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen sind für Menschen und Umwelt katastrophal. Wir brauchen jetzt eine neue Debatte über nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle. Eine friedliche und sichere Zukunft lässt sich nur in einer Welt ohne Atomwaffen gestalten. Auch die Bundesrepublik Deutschland, die dem Vertrag noch nicht beigetreten ist, sollte sich unbedingt mit dessen Ratifizierung beschäftigen und damit ein internationales Zeichen setzen“, so der Oberbürgermeister.

    Noch immer verfügen die Atommächte über schätzungsweise rund 13.400 Nuklearwaffen. Derzeit investieren die Nuklearwaffenstaaten massiv in die Modernisierung und Einsatzfähigkeit ihrer Atomwaffenarsenale. Vereinbarungen zur nuklearen Abrüstung – wie der INF-Vertrag – wurden aufgekündigt, ohne dass ein Folgevertrag an seine Stelle getreten ist.

    Regina Hagen vom Darmstädter Friedensforum kritisiert die Haltung der Bundesregierung zum TPNW: „In Deutschland sind im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO nach wie vor 20 US-Atomwaffen gelagert. Deutsche Piloten üben mit Flugzeugen der Bundeswehr regelmäßig den Einsatz dieser Waffen. Damit beteiligt sich Deutschland an der vom Internationalen Gerichtshof als völkerrechtswidrig eingestuften Drohung mit dem Einsatz von Atomaffen. Es ist höchste Zeit, diese Politik aufzugeben und dem neuen Verbotsvertrag beizutreten.“

    Die Organisation Mayors for Peace, ein von Hiroshima geführtes, weltweites Städtebündnis mit rund 8.000 Mitgliedern, darunter 700 Städte in Deutschland, begrüßt das Inkrafttreten des Vertrages. Als Zeichen ihrer Unterstützung für dieses besondere Ereignis hissen etliche deutsche Mitgliedsstädte am 22. Januar die Mayors for Peace Flagge. Denn Städte mit ihrer wichtigen Infrastruktur und einer hohen Bevölkerungszahl gelten nach wie vor als vorrangige Ziele im Falle eines nuklearen Angriffes.

    Hintergrund:
    Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) wurde von den Vereinten Nationen am 7. Juli 2017 mit 122 Stimmen angenommen, am 20. September wurde er zur Unterschrift freigegeben. Nach der am 24. Oktober 2020 erfolgten 50. Ratifizierung tritt der Vertrag gemäß seinem Artikel 15 (1) am 22. Januar 2021 in Kraft. Mit Stand 8. Januar haben ihn 51 Staaten ratifiziert, 86 unterzeichnet. Die Atommächte sind dem Vertrag nicht beigetreten. Auch Deutschland ist nicht dabei.

    In dem völkerrechtlich bindenden Vertrag verpflichten sich die Unterzeichnenden, „nie, unter keinen Umständen“ Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern. Darüber hinaus verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, Personen, die von Kernwaffentests oder -einsätzen betroffen sind, umfassende Hilfe zu leisten und geeignete Maßnahmen zur Umweltsanierung der kontaminierten Gebiete in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen. Auch nach Inkrafttreten des Vertrages ist ein Beitritt weiterer Staaten möglich. Der zivilgesellschaftlich auf den Weg gebrachte Vertrag geht auf die Aktivitäten der internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) zurück, die 2017 den Friedensnobelpreis erhielt. Die Mayors for Peace sind eine der rund 500 Partnerorganisationen von ICAN. Weitere Infos und den Originaltext des Vertrages gibt es auf: https://www.un.org/disarmament/wmd/nuclear/tpnw/ 

    Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 durch den Bürgermeister von Hiroshima gegründet. Das weltweite Städtenetzwerk setzt sich vor allem für die Abschaffung von Atomwaffen ein, greift aber auch aktuelle Themen auf, um Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren. Mehr als 8.000 Städte gehören dem Netzwerk an, darunter 700 Städte in Deutschland. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist seit 1998 Mitglied in dem im Jahr 1982 gegründeten Städtenetzwerk „Bürgermeister für den Frieden“.

    Weitere Informationen auf: www.mayorsforpeace.de 

    Statement Regina Hagen, Darmstädter Friedensforum und Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt«

    1. Bis auf vier Länder – Indien, Israel, Nordkorea und Pakistan – sind alle Staaten der
    Welt dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (Atomwaffensperrvertrag) beigetreten.
    In dem Vertrag verpflichten sich die Vertragsstaaten zu Verhandlungen über die
    vollständige Abrüstung ihrer Atomwaffen. Solche Verhandlungen haben in den mehr
    als 50 Jahren, die der Nichtverbreitungsvertrag gültig ist, aber nie stattgefunden.
    Abrüstungsgespräche gab es seit den 1960 Jahren zwar schon, aber nur zwischen den
    USA und der Sowjetunion bzw. Russland.1
    China, Frankreich und das Vereinigte Königreich waren nicht daran beteiligt. Schon gar nicht wurden Abrüstungsgespräche angestrebt mit den vier Staaten, die keine Vertragsstaaten des
    Nichtverbreitungsvertrages sind: Indien, Israel, Nordkorea und Pakistan.

    2. Die Verpflichtung des Nichtverbreitungsvertrages, Verhandlungen zu führen über die
    vollständige nukleare Abrüstung,2 gilt aber nicht nur für die fünf offiziellen Atomwaffenstaaten, sondern für alle Vertragsstaaten – also auch die unter dem Schutzschirm der USA und für die Mitglieder der NATO. Die NATO betonte erst kürzlich wieder, „Solange es Atomwaffen gibt, bleibt die NATO ein nukleares Bündnis“ und „weist jeglichen Versuch, die nukleare Abschreckung zu deligitimieren,
    zurück“.3

    3. Nukleare Abschreckung bedeutet, dass die NATO mit dem Einsatz von Atomwaffen droht und bereit ist, Atomwaffen einzusetzen. Genau das – den Einsatz und die Drohung mit dem Einsatz von Atomwaffen – bezeichnete der Internationale Gerichtshof 1996 für völkerrechtswidrig und verwies dabei u.a. auf das humanitäre Völkerrecht.4

    4. Zu den Staaten, die im Rahmen der »nuklearen Teilhabe« der NATO direkt in die NATO-Doktrin der »nuklearen Abschreckung“ eingebunden sind, zählt Deutschland. Deutschland beherbergt auf dem Fliegerhorst Büchel (oberhalb von Cochem in der Eifel) 20 Atomwaffen und hält für deren Einsatz Tornados bereit. Deutsche Piloten trainieren regelmäßig für den Einsatz dieser Atomwaffen. Damit beteiligt sich Deutschland – offiziell einer atomwaffenfreier Staat – an der anhaltenden Verletzung
    des Völkerrechts.

    5. Die Mehrzahl der UNO-Mitglieder ist über dieses Beharren auf Atomwaffen und nukleare Abschreckung frustriert und verärgert. In den Jahren 2013 und 2014 fanden in Norwegen, Mexiko und Österreich unter großer Beteiligung der Zivilgesellschaft Staatenkonferenzen zu den inakzeptablen humanitären Konsequenzen eines Atomwaffeneinsatzes statt. Daraufhin entschloss sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen 2016, Verhandlungen über ein völkerrechtliches
    Atomwaffenverbot einzuberufen. Diese Verhandlungen fanden im Frühjahr und Sommer 2017 bei den Vereinten Nationen in New York staat. Am Ende stimmten 122 Staaten einem Vertragstext zu, das ist der »Vertrag über das Verbot von Kernwaffen«.5

    6. Dieser Vertrag tritt 90 Tage nach der Hinterlegung der 50. Ratifizierungsurkunde in Kraft. Inzwischen haben 86 Staaten den Vertrag unterzeichnet, 51 davon auch ratifiziert.6
    Somit tritt der Vertrag am 22. Januar 2021 in Kraft. Die Friedensbewegung feiert dies am kommenden Freitag, gemeinsam mit der global aktiven International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN), die 2017 für ihr Engagement für den Verbotsvertrag mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde

    7. Wir dürfen aber nicht beim Feiern stehenbleiben. Wir – die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« und das in dieser Kampagne aktive Darmstädter Friedensforum - fordern vielmehr mit Nachdruck unsere Regierung auf, dem Vertrag ebenfalls beizutreten. Es kann nicht sein, dass Deutschland weiterhin auf der Teilhabe an Atomwaffen beharrt. Wir werden zu diesem Thema in den anstehenden Bundestagswahlkampf einmischen. Atomwaffen bieten keine Sicherheit – und ab Freitag sind sie auch verboten.

    Fußnoten:
    1 Entwicklung der globalen Atomwaffenarsenale seit 1945 unter fas.org/wpcontent/uploads/2020/04/WarheadInventories1945-2020.png.
    2  Artikel VI des NVV lautet: „Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu
    führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“ Siehe www.atomwaffena-z.info/fileadmin/user_upload/pdf/NPTVertrag.pdf.
    3 North Atlantic Council Statement as the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons Enters Into Force. Press Release (2020) 131, 15.12.2020. www.nato.int/cps/en/natohq/news_180087.htm.
    4  Mehr dazu unter www.atomwaffena-z.info/glossar/i/itexte/artikel/cfcf71f188dca226d4cb41c67c3303d9/internationaler-gerichtshof-igh.html.
    5 Übersetzung des Deutschen Übersetzungsdienstes der Vereinten Nationen, New York, unter
    www.un.org/Depts/german/conf/a-conf-229-17-8.pdf.
    6 Eine Liste findet sich unter www.icanw.org/signature_and_ratification_status.

    Diese Seite:Download PDFDrucken

    to top