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    Das Dekanat Dreieich-Rodgau hat gewählt:

    Neue Kirchenvorstände in 28 Gemeinden stehen fest

    kfWahltag in der Evangelischen Kirchengemeinde Dudenhofen.

    304 Kirchenvorsteher*innen werden ab dem 1. September zusammen mit ihren Pfarrerinnen und Pfarrern für die Geschicke der Kirchengemeinden im Evangelischen Dekanat Dreieich-Rodgau verantwortlich zeichnen.

    Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Kirchenvorstandswahl in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) am Sonntag, 13. Juni, nutzten rund 18,3 Prozent der 62.187 wahlberechtigten Kirchenmitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr die Möglichkeit, über die Leitung ihrer Heimatkirchengemeinde zu bestimmen.

    Nach den vorläufigen Endergebnissen aus allen 28 Dekanatsgemeinden liegt die Wahlbeteiligung damit im zum 1. Januar fusionierten Dekanat Dreieich-Rodgau deutlich über den Ergebnissen von 2015 in den ehemaligen Einzeldekanaten Rodgau (12,3%) und Dreieich (16,1%). 

    Die höchsten Wahlbeteiligungen verzeichneten dabei nahezu durchweg die Gemeinden, die ihren Mitgliedern die komfortable und Pandemie-sichere Möglichkeit der allgemeinen Briefwahl angeboten hatten: Spitzenreiterinnen bei der Wahlbeteiligung sind die Evangelischen Kirchengemeinden Götzenhain (36,4%), Egelsbach (35,4%) und Offenthal (34,2%). Unter den Gemeinden mit klassischer Urnenwahl und Briefwahl auf Antrag schoss die Kirchengemeinde Dudenhofen mit 25 Prozent Wahlbeteiligung den Vogel ab. Die erstmals angebotene Online-Wahl hatte nach ersten Auswirkungen keinen großen Einfluss auf die Wahlbeteiligung. 

     

    Dekan und Präses: Dank an alle 369 Bewerber*innen

    Dekan Steffen Held und Dekanatspräses Dr. Michael Grevel danken im Namen des Dekanatssynodalvorstands allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft, für die kommenden sechs Jahre die Verantwortung für die Geschicke ihrer evangelischen Kirchengemeinde zu übernehmen. Den gewählten 304 Menschen wünschen sie Gottes Segen und eine gute Hand in diesem verantwortungsvollen und zeitintensiven Amt, in dem es hin und wieder auch schwierige Entscheidungen zu treffen gelte. „Vor allem die 65 Kandidatinnen und Kandidaten, die bei der Wahl das Nachsehen hatten, bitten wir, sich trotz verständlicher Enttäuschung weiter mit ihren Fähigkeiten in der Kirchengemeinde vor Ort zu engagieren.“

     

    Wählerinnen und Wähler haben „gut gemischt“

    Die in der Gesellschaft viel diskutierte Frauenquote ist in den Kirchenvorständen (KV) des Evangelischen Dekanats Dreieich-Rodgau jedenfalls kein Thema: Mit einem Anteil von 58,6 Prozent weiblichem Führungspersonal bleiben die Kirchenvorstände weiterhin ausgewogen besetzt.

    Mit knapp zwei Dritteln wiedergewählten Kandidatinnen und Kandidaten setzt sich dekanatsweit auch der Trend fort, amtierende Kirchenvorstände und Menschen, die erstmals kandidierten, gemeinsam die Geschicke der Kirchengemeinde anzuvertrauen. Der Anteil der neu gewählten Kirchenvorsteher*innen liegt im Vergleich zum Wahljahr 2015 bei 37,8 Prozent und damit um rund 7 Prozent höher.

    Junge und Ältere übernehmen gemeinsam Leitungsverantwortung

    Zwar kommt das Gros der Kandidatinnen und Kandidaten im gesamten Dekanat aus der Lebensmitte, gut vertreten sind aber alle Generationen – und übernehmen so gemeinsam Leitungsverantwortung für die gesamte Kirchengemeinde: Gut die Hälfte der gewählten Kirchenvorsteher*innen ist zwischen 50 und 70 Jahre alt. Unter-30-Jährige sind mit 12,8 Prozent vertreten, die 30- bis 39-Jährigen mit 9,5 Prozent, die 40- bis 49-Jährigen mit 16,8 Prozent. Senior*innen ab 70 machen 7,2 Prozent der KV-Mitglieder aus. 

    Eine Übersicht über statistische Werte für das Dekanat und alle gewählten Kandidatinnen und Kandidaten in den 28 Dekanatsgemeinden finden Interessierte im Internet:

    Zur Webseite mit den Gesamtergebnissen

     

    Wie geht’s weiter?

    Nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den amtierenden Kirchenvorstand wird es noch einmal formal – spätestens am Sonntag, 27. Juni – „im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise“ bekannt gegeben. Danach beginnt die einwöchige Einspruchsfrist. Die Amtszeit des neuen Kirchenvorstands beginnt am 1. September, in einem der darauffolgenden Gottesdienste werden die neuen Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher feierlich in ihre Ämter eingeführt.

    Zu den ersten Amtshandlungen gehört in der basisdemokratisch aufgebauten Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau neben der Wahl der/des Vorsitzenden und der Besetzung der Ausschüsse auch die Wahl der Mitglieder der Zweiten Synode des Evangelischen Dekanats Dreieich-Rodgau. Diese wählt im Frühjahr 2022 im Rahmen ihrer konstituierenden Tagung einen neuen Dekanatssynodalvorstand sowie die Vertreter des Kirchenkreises in der Kirchensynode als oberstem Beschlussorgan der EKHN neu. 

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